
Berufsbezeichnung und Ausbildungsberuf in Deutschland. Der "Fischer" oder der "Fischwirt" ist die allgemeine Berufsbezeichnung für eine Person, die den Fang von Fischen berufsmässig durchführt und somit zu ihrer Erwerbsgrundlage macht.
Fischwirt/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung findet im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Im dritten Ausbildungsjahr erfolgt eine Vertiefung in einem der folgenden Schwerpunkte:
- Fischwirt/Fischwirtin Schwerpunkt Fischhaltung und Fischzucht
- Fischwirt/Fischwirtin Schwerpunkt Kleine Hochsee- und Küstenfischerei
- Fischwirt/Fischwirtin Schwerpunkt Seen- und Flussfischerei
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